Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatent) vorerst gestoppt
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 13.02.2020 das Gesetz, mit dem Deutschland dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht zustimmen wollte, als Verstoß gegen das Grundgesetz und somit als nichtig bewertet. Damit ist die fast schon sicher geglaubte Inkraftsetzung der das Einheitspatent betreffenden Übereinkommen zunächst gescheitert. Als einen wesentlichen Mangel sieht es das Bundesverfassungsgericht an, dass das überpüfte Gesetzt nicht mit einer 2/3-Mehrheit vom Bundestag beschlossen wurde, obwohl es faktisch zu einer verfassungsrelevanten Änderung in der Zuständigkeit deutscher Gerichte geführt hätte.
Somit ist erneut völlig offen, ob und wann ein weitgehend einheitlicher Patentschutz in der Europäischen Union Realität werden wird. Das bekannte und bewährte Europäische Patent gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen ist davon nicht betroffen.