Schutzrecht-Wiki

In alphabetischer Reihenfolge finden Sie hier wichtige Begriffe des Gewerblichen Rechtsschutzes, jeweils mit einer kurzen Erläuterung und ggf. weiterführenden Links.

Erklärungen von Zusammenhängen finden Sie außerdem in den FAQ der jeweiligen Schutzfelder.

Wenn Sie dennoch einen Begriff vermissen, den Sie gerne erläutert bekommen würden, schreiben Sie uns eine kurze E-Mail. Wir werden den Begriff dann möglichst bald an dieser Stelle erklären.

Patent Prosecution Highway (PPH)

Da sich Patenterteilungsverfahren mitunter über mehrere Jahre erstrecken, suchen auch die Patentämter nach Wegen, die Verfahren zu beschleunigen. Daher beteiligen sich mehrere führende Patent­ämter an so genannten Patent Prosecution Highways, im Rahmen derer die Ergebnisse der Recherche und Prüfung eines in mehreren Ländern angemeldeten Patentes zwischen den Ämtern ausgetauscht werden. Hierdurch kann ein von einem Patentamt als erteilbar ange­sehenes Patent auch in weiteren Ländern beschleunigt zur Erteilung gelangen.

Am 29. Januar 2010 startete das trilaterale Pilotprojekt PCT Patent Prosecution Highway (PPH) des Euro­päischen Patentamtes, des US-Patent- und Markenamtes und des Japani­schen Patent­amtes. Dieses Projekt gibt Anmeldern einer internationalen Patentanmeldung die Möglich­keit, eine beschleunigte Prüfung durch die teilnehmenden Patentämter zu bean­tragen, wenn in der internationalen Recherche die Patentierbarkeit der angemeldeten Erfin­dung festgestellt wurde. So kann beispielsweise ein deutscher Anmelder, der beim Europäi­schen Patentamt eine internationale Patentanmeldung gemäß dem PCT eingereicht hat und für diese in der internationalen Recherche ein positives Ergebnis erhalten hat, nicht nur mit einer kurzfristigen Erteilung eines europäischen Patentes, sondern auch mit einer baldigen Erteilung eines US-Patentes und eines japanischen Patentes rechnen, insofern er in diesen Ländern Patentschutz beantragt hat und die Möglichkeiten des PPH nutzt .

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat Patent Prosecution Highways mit mehreren Patent­ämtern. So kann der Anmelder eines deutschen Patentes, für welches im deutschen Prüfungsverfahren ein positives Ergebnis erging, auch mit einer baldigen Patenerteilung z.B. in Japan oder den USA rechnen, insofern er in diesen Ländern Patentanmeldungen unter Nutzung der Priorität der deutschen Patent­anmeldung vorgenommen hat. 

PPH am DPMA

das EPA nimmt am PPH der fünf weltweit größten Patentämter (IP5) teil 

das EPA hat außerdem PPH Programme mit weiteren Ländern vereinbart