Zurück zur Übersicht

Technizität

Die Technizität stellt gemäß § 1 Abs. (1) PatG eine Patentierungsvoraussetzung dar, die bei "gewöhnlichen" Erfindungen nur selten thematisiert wird. Ganz anders verhält es sich, wenn Patentschutz für softwarebasierte Erfindungen angestrebt wird. 

Während sich Software-Ingenieure selbstverständlich als „Techniker“ verstehen und die rasant wachsenden Möglichkeiten der Datenverarbeitungstechnologien in immer weiteren Bereichen der Wissenschaft und des täglichen Lebens ihren Einsatz finden, bereitet die Frage, ob durch Software realisierte Problemlösungen „technischer Natur“ und damit patentfähig sind, zumindest im deutschen Patentrecht noch immer Schwierigkeiten.

weiterlesen in NEWS 04/2009 und NEWS 04/2005

vgl. auch Software-Patent