Software-Patent / Computerbezogene Erfindung
Nachdem in der Vergangenheit häufig die pauschalisierende Auffassung vorherrschte, dass Software nicht patentierbar sei, hat sich mittlerweile in Rechtsprechung und Literatur die begrüßenswerte Meinung durchgesetzt, dass vielfältige softwarebezogene bzw. computerimplementierte Erfindungen sehr wohl dem Patentschutz zugänglich sind und dass dies auch mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vereinbar ist, wonach Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche nicht als patentierbare Erfindungen anzusehen sind. Die deutsche Rechtsprechung stellt Computerprogramme mittlerweile anderen technischen Entwicklungen weitgehend gleich, so dass auch sie patentfähig sind, wenn sie neu und erfinderisch sind und technische Aufgabenstellungen lösen bzw. technische Mittel zur Lösung von Aufgaben einsetzen. Allein die gewöhnliche fachmännische Umsetzung bekannter Verfahren durch ein Computerprogramm wird aber weiterhin nicht zu einem Patent führen können.
Das Europäische Patentamt betrachtet ein Computerprogramm generell als patentfähig, wenn es beim Ablauf auf einem Computer einen „weiteren technischen Effekt bewirkt, der über die 'normale' physikalische Wechselwirkung zwischen dem Programm und dem Computer hinausgeht“. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn durch die Software eine bessere Speichernutzung oder eine höhere Verarbeitungsgeschwindigkeit ermöglicht wird.
Entwicklern und Ingenieuren kann daher allgemein empfohlen werden, die veraltete aber teilweise noch verhaftete Vorstellung, dass Computersoftware dem Patentschutz nicht zugänglich sei, endgültig über Bord zu werfen. Vielmehr sollte unter Hinzuziehung fachkundiger Beratung auch bei Entwicklungen im Bereich der Computersoftware, so wie in allen anderen Gebieten der Technik, im Einzelfall überprüft werden, ob Entwicklungsergebnisse durch Patentrechte vor der ansonsten weitgehend unbehelligten Übernahme durch Mitbewerber gesichert werden können. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten schon über viele Jahre hinweg im Bereich der Software-Patente und konnten dabei zahlreiche Patenterteilungen erreichen.