Priorität / Prioritätsrecht
Der Begriff der Priorität wird im Bereich der Schutzrechte mehrfach verwendet. Im Allgemeinen bezeichnet die Priorität den Zeitrang des Schutzrechts, zieht also beispielsweise bei Patenten die Grenze zwischen Vorveröffentlichungen, die als Stand der Technik zu berücksichtigen sind, und späteren Druckschriften, deren Inhalt bei der Prüfung der Schutzfähigkeit der Erfindung nicht berücksichtigt wird.
Weiterhin wird unter der Priorität das Recht verstanden, innerhalb bestimmter Fristen (12 Monate beim Patent, 6 Monate bei der Marke) den Zeitrang einer ersten Anmeldung für (ausländische) Nachanmeldungen in Anspruch zu nehmen. Die Nachanmeldungen werden dann bezüglich ihres Zeitrangs so behandelt, als wären sie zum Zeitpunkt der ersten Anmeldung eingereicht worden.
Für die wirksame Beanspruchung einer Priorität müssen Fristen und Formalien beachtet werden. Beispielsweis kann die Priorität nur vom Anmelder der ersten Anmeldung oder dessen Rechtsnachfolger beansprucht werden. Die fehlende oder formell nicht korrekte Übertragung des Prioritätsrechts auf z.B. ein anderes Unternehmen, welches Nachanmeldungen auf eine Erstanmeldung eines externen Erfinders stützen will, kann zum Verlust des Prioritätsrechts führen.