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Beschwerde

Gegen die abschließenden Entscheidungen der Prüfungsstelle / Patentabteilung / Einspruchsabteilung besteht die Möglichkeit der Beschwerde. Die Beschwerde wird im deutschen Verfahren vor dem Bundespatentgericht und im europäischen Verfahren vor einer Beschwerde­kammer des EPA geführt.