Schutzrecht-Wiki

In alphabetischer Reihenfolge finden Sie hier wichtige Begriffe des Gewerblichen Rechtsschutzes, jeweils mit einer kurzen Erläuterung und ggf. weiterführenden Links.

Erklärungen von Zusammenhängen finden Sie außerdem in den FAQ der jeweiligen Schutzfelder.

Wenn Sie dennoch einen Begriff vermissen, den Sie gerne erläutert bekommen würden, schreiben Sie uns eine kurze E-Mail. Wir werden den Begriff dann möglichst bald an dieser Stelle erklären.

Einheitlichkeit

Nach § 34 Abs. 5 Patentgesetz darf eine Patentanmeldung nur eine einzige Erfindung enthal­ten oder eine Gruppe von Erfindungen, die untereinander in der Weise verbunden sind, dass sie eine einzige allgemeine erfinderische Idee verwirklichen. Gleiches gilt für Gebrauchs­mus­teranmeldungen (§ 4 Abs. 1 S. 2 GbmG). 

Die Einheitlichkeit einer Patentanmeldung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Ertei­lung eines Patents, jedoch stellt sie keinen Einspruchs- oder Nichtigkeitsgrund dar. Mit der Forderung nach Einheitlichkeit soll erreicht werden, dass im Prüfungsverfahren nur eine einzige oder eine Gruppe von mehrere Erfindungen in einer Anmeldung behandelt werden müssen, die technisch auch zusammen gehören. 

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