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Widerruf des Europäischen Patents EP 1 571 341 B1
Das Europäische Patent EP 1 571 341 B1 konnte im Beschwerdeverfahren T1687/15 in vollem Umfang vernichtet werden. Der gegen das Patent erhobene Einspruch war damit in der zweiten Instanz erfolgreich. Für die Einsprechende konnten wir zeigen, dass ein Saugbagger, der mit dem Gegenstand des Patents übereinstimmte, bereits vor dem Prioritätstag des Patents veröffentlicht war, womit dem Patent die erforderliche Neuheit fehlte.