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Rumänien setzt Übereinkommen zum Einheitspatent in Kraft
Am 01. September 2024 wird das Einheitspatentsystem auch für Rumänien (RO) wirksam. Damit erweitert sich das Schutzgebiet des Einheitspatents auf 18 EU-Mitgliedstaaten. Dies gilt allerdings nur für Einheitspatente, die ab dem 01.09.2024 in das Register eingetragen werden. Anmelder, die bis dahin darüber entscheiden müssen, ob ihr erteiltes europäisches Patent als Einheitspatent registriert werden soll, können beim EPA eine Verzögerung der Registrierung beantragen, so dass diese erst nach dem 30.08.2024 erfolgen wird.