Reform Unionsgeschmacksmuster

Am 01.05.2025 tritt die Verordnung über das Unionsgeschmacksmuster (Unions-Design) in Kraft. Damit kommt es auch zu Änderungen in Bezug auf den Gegenstand, der durch ein Unions-Design geschützt werden kann. Relevant erscheint insbesondere, dass künftig explizit der Schutz nicht-physisch realisierter Erzeugnisse ermöglicht ist (außer Computerprogramme). Neben den klassischen Erzeugnissen, die durch industrielle oder handwerkliche Produktion erzeugt werden, können durch ein Unions-Design nun Erzeugnisse geschützt werden, die keine physische Form aufweisen. Erweitert wird außerdem die Erscheinungsform, die als Geschmacksmuster angesehen wird; künftig zählen dazu auch Bewegungen, Zustandsänderungen oder jeder anderen Art der Animation der Merkmale eines Erzeugnisses. Die Bedeutung des Unionsgeschmacksmusters für den Schutz der gestalterischen Erscheinungsform eines Erzeugnisses wird damit weiter wachsen.