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Patenterteilung für eine "Vorrichtung zur Verbesserung der Qualität von Wasser"

Die Grenzen der Patentfähigkeit sind nicht immer leicht zu finden. Probleme können entstehen, wenn neueste Entwicklungen zu technischen Lösungen führen, die zwar erhebliche Vorteile bieten und teils erstaunliche Wirkungen zeigen, aber mit den herkömmlichen Erkenntnissen nicht vollständig wissenschaftlich erklärbar sind. Einen solchen Fall betrifft die Patentanmeldung DE 10 2009 003 162 A1, die wir - nachdem das Patentamt eine Erteilung nicht gewähren wollte - im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht zu einem erteilten Patent führen konnten (Aktenzeichen BPatG 14 W (pat) 19/15).