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Patent EP 2 324 158 erfolgreich verteidigt
Das Europäische Patent EP 2 324 158 konnte in der Beschwerdeinstanz vor dem EPA erfolgreich verteidigt werden (Aktenzeichen T1979/14). Nachdem der gegen das Patent erhobene Einspruch bereits erstinstanzlich vollständig abgewiesen wurde, konnten wir das Patent nun auch vor der Beschwerdekammer weitgehend verteidigen. Zwar wurde eine Beschränkung des Anspruchs 1 für eine klare Abgrenzung zum Stand der Technik erforderlich, jedoch verbleibt durch das Patent in der verteidigten Fassung der gewünschte Schutzumfang, um die betroffene Baggeranbaufräse gegen Nachahmungen zu schützen.