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Patent DE 10 2010 022 534.7 erneut erfolgreich verteidigt

Das Deutsche Patent DE 10 2010 022 534 B4 konnte nach mündlicher Verhandlung vor dem Bundespatentgericht auch in der Beschwerdeinstanz in vollem Umfang verteidigt werden. Die von der Einsprechenden gegen die Entscheidung des DPMA im Einspruchsverfahren erhobene Beschwerde wurde vom Bundespatentgericht zurückgewiesen. Das Patent betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines opaken Quarzglaskörpers und wurde in 2 Instanzen erfolgreich und ohne Beschränkungen verteidigt.