Know-how- und Geheimnis-Schutz wird einfacher und schwieriger zugleich
Mit weitaus weniger Spektakel als beim Datenschutz hat die EU neue Vorgaben für den Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen erlassen. Durch die bereits in 2016 in Kraft gesetzte RICHTLINIE (EU) 2016/943 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die europäischen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Diese Umsetzung hätte bis zum 09. Juni 2018 erfolgen sollen. Das erforderliche Gesetz wurde in Deutschland bisher nicht fertig gestellt und auf seine Verabschiedung wird man wohl noch etwas warten müssen. Unterdessen wurde aber ein Referentenentwurf veröffentlicht für ein Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, sodass die künftigen Regelungen (mit dem nötigen Vorbehalt) erkennbar werden.
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