Einheitliches Patentgericht nimmt Arbeit auf
Am 01. Juni 2023 hat das Einheitliche Patentgericht (Unified Patent Court - UPC) seine aktive Arbeit aufgenommen. Patent-Praktiker sprechen von einer neuen Ära im europäischen Patentwesen. Tatsächlich ist es nun erstmals möglich, ein Patent in einem einzigen Verfahren in zahlreichen europäischen Ländern gerichtlich durchzusetzen. Ab sofort wird das neue europäische Gericht für Klagen zum Rechtsbestand und zur Durchsetzung der künftigen Europäischen Patente mit Einheitlicher Wirkung zuständing sein. Solche Patente können aus vom Europäischen Patentamt ab dem 01.06.2023 erteilten (herkömmlichen) Europäischen Patenten entstehen, wenn der Patentinhaber von dieser Option nach der Erteilung Gebrauch macht. Darüber hinaus ist das UPC aber auch für bereits vor dem 01.06.2023 erteilte Europäische Patente zuständig, soweit der Inhaber das Patent der Zuständigkeit des UPC nicht durch eine Opt-Out-Erklärung entzogen hat. Es ist daher damit zu rechnen, dass die ersten Klagen bereits ab dem Startzeitpunkt (oder kurz danach) beim UPC anhängig gemacht werden. Die nächsten Monate und Jahre werden zeigen, ob die Patentinhaber das neue Instrumentarium breit nutzen oder überwiegend an den bisherigen Verfahrenswegen festhalten. Auf beide Optionen haben wir uns intensiv vorbereitet und stehen unseren Mandanten für Beratung und Vertretung auch im neuen System zur Verfügung. Zu den Einzelheiten verweisen wir auf unsere bisherigen NEWS zu diesem Thema.